Events

In diesem Abschnitt werden zukünftige und vergangene Veranstaltungen vorgestellt.

Unter dem Link „Vergangene Veranstaltungen“ finden Sie Details zu Konferenzen wie dem „Europäischen Zollrechtstag“, dem „Exportkontrolltag“ und dem „Thementag Außenwirtschaft“.

Prof. Dr. Wolffgang organisiert diese Veranstaltungen in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Beirats des EFA – Europäisches Forum für Außenwirtschaft e.V.

Darüber hinaus finden Sie in diesem Abschnitt Einzelheiten zu Konferenzen, an denen Prof. Dr. Wolffgang als Mitglied der PICARD Advisory Group teilnimmt.

Unter dem Link „Zukünftige Veranstaltungen“ finden Sie Details zu kommenden Konferenzen, an denen Prof. Dr. Wolffgang oder sein Team teilnehmen.

Zukünftige Events

Vom 18. bis 20. Mai dieses Jahres findet der Deutsche Steuerberaterkongress statt. Professor Wolffgang wird über die neuesten Entwicklungen im Zollrecht und im internationalen Handel berichten. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Am 22. und 23. Mai 2025 veranstaltet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) den 19. Exportkontrolltag in Berlin. Das Leitthema der diesjährigen Konferenz lautet „Emerging Export Controls“.

Bitte klicken Sie hier für mehr Informationen. Um den Flyer des Events herunterzuladen klicken Sie bitte hier.

Das Europäische Forum für Außenwirtschaft e.V. (EFA) wird am 26. und 27. Juni 2025 den nächsten Europäischen Zollrechtstag in Linz veranstalten. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier, um den Flyer der Veranstaltung zu downloaden, bitte hier.

Am 15. und 16. Oktober dieses Jahres findet der 15. Thementag Außenwirtschaft in Köln statt. Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.

Vergangene Events

Exportkontrolle in der Wissenschaft: Ein Balanceakt zwischen Forschung und Sicherheit

Im Rahmen eines intensiven und aufschlussreichen Forums von AWA und BAKEA (Bundesarbeitskreis Exportkontrolle Academia) wurde ein zentrales Thema der modernen Forschung und Lehre diskutiert: die Abwägung zwischen der Freiheit wissenschaftlicher Arbeit und den Sicherheitsinteressen der Staaten. Diese Thematik, die zunehmend an Bedeutung gewinnt, erfordert eine sorgfältige Auseinandersetzung, um sowohl den freien Austausch von Wissen zu fördern als auch den Schutz sensibler Technologien und Forschungsergebnisse zu gewährleisten.

„Wir müssen zwischen der Freiheit von Forschung und Lehre und Sicherheitsinteressen abwägen“, betonte Prof. Dr. Hans Michael Wolffgang. Diese Aussage bringt die Kernproblematik auf den Punkt: Während die Wissenschaft auf offene und internationale Zusammenarbeit angewiesen ist, stellen sicherheitsrelevante Faktoren, wie Exportkontrollen und Genehmigungen, oft ein Hindernis dar. Besonders im Bereich der Grundlagenforschung, aber auch bei Technologie- und Know-how-Transfers, müssen diese beiden Elemente miteinander in Einklang gebracht werden.

Das Forum bot den Teilnehmenden wertvolle Einblicke in die aktuellen Herausforderungen der Exportkontrolle in akademischen Kontexten. Im Fokus standen unter anderem die Anforderungen an die Zusammenarbeit und Einreise von ausländischen Gastwissenschaftler/-innen und Doktorand/-innen, die Besonderheiten bei Genehmigungen in akademischen Einrichtungen (z.B. Catch-All-Klauseln, Embargos) und Technologie- sowie Know-how-Transfer.

Besondere Aufmerksamkeit erhielten die praxisnahen Beispiele aus der Arbeit der BAKEA-Arbeitsgruppen, die den Austausch besonders anregten und den Teilnehmenden halfen, die Bedeutung der Exportkontrolle in der Wissenschaft anschaulich zu verstehen.

Das Forum, das im Fürstenberghaus der Universität Münster stattfand, stoß auf positive Resonanz unter den Teilnehmern. Moderator und Gastgeber Matthias Merz zeigte sich erfreut über den regen Austausch und betonte die Wichtigkeit von Fortbildungsformaten, um das Wissen im Bereich der Exportkontrolle weiter auszubauen und den Dialog in diesem wichtigen Thema fortzusetzen.

„Wir ziehen ein sehr positives Fazit aus den vergangenen zwei Tagen und freuen uns darauf, durch weitere geplante Fortbildungsformate zukünftig Wissen in diesem Bereich auf- und ausbauen zu können“, so Merz.

Das Thema bleibt von zentraler Bedeutung für die Zukunft der internationalen wissenschaftlichen Zusammenarbeit. Nur durch den Dialog zwischen Wissenschaft, Politik und Sicherheitsbehörden kann eine Lösung gefunden werden, die sowohl den freien Austausch von Wissen fördert als auch die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen berücksichtigt.

Am 26. November dieses Jahres hielt Senior Researcher Robert Lodde in Bologna einen Vortrag über das AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement). Der Vortrag war Teil einer Reihe von Präsentationen im Rahmen des Jean Monnet Re-Globe Seminar Cycle “EU Trade Policy, Sustainability, and Private Parties” der Universität Bologna.

Der Seminarzyklus befasste sich mit den Herausforderungen, denen sich die Wirtschaftsakteure aufgrund der neuen autonomen Maßnahmen und Rechtsvorschriften der EU gegenübersehen, die auf dem Konzept der Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte basieren, sowie mit der Rolle, die private Akteure bei der Durchsetzung der handelspolitischen Instrumente der EU spielen können.

Robert Lodde erläuterte den Ursprung und den Zweck des AfCFTA. Dazu verglich er den Ansatz des AfCFTA mit dem des Binnenmarktes und der Zollunion der Europäischen Union und beleuchtete die Zukunft des Abkommens und das damit verbundene Projekt Vision 2063. Außerdem gab er einen Überblick über die verschiedenen Handelsinstrumente und -maßnahmen, die mit der Umsetzung der AfCFTA einhergehen.

Herr Lodde setzte seinen Vortrag fort, indem er auf die allgemeinen Herausforderungen im innerafrikanischen Handel hinwies, denen sich AfCFTA zu stellen versucht, d.h. nichttarifäre Hemmnisse wie z.B. bürokratische Hürden. In diesem Zusammenhang ging er auch auf die Herausforderungen ein, die sich aus politisch instabilen Situationen und Defiziten in der Infrastruktur ergeben. Dabei erläuterte er das paradoxe wirtschaftliche Phänomen des „Ressourcenfluchs“ – Länder, die reich an natürlichen Ressourcen (Gas, Öl usw.) sind, sind oft wirtschaftlich schwächer als Länder ohne solche Ressourcen – und wie ein Freihandelsabkommen dieses Problem angehen kann.

Der nächste Teil des Vortrags befasste sich mit der Rolle der multinationalen, mittleren und kleinen Unternehmen im afrikanischen Handel und ihrer Fähigkeit, in Zusammenarbeit mit den Regierungen Sozial- und Umweltstandards durchzusetzen. Schließlich widmete er sich dem informellen Handel in Afrika, der von den Behörden nicht erfasst wird.

Am Ende seines Vortrags gab Herr Lodde einen Ausblick auf die Möglichkeiten, die durch das AfCFTA noch realisiert werden können, obwohl das Freihandelsabkommen noch nicht von allen Parteien ratifiziert wurde.

Sie können die Präsentation unter diesem Link herunterladen. Das Poster des Seminars ist über diesen Link zu erreichen.

Anlässlich ihrer Gründung im Jahr 1999 feierte die bulgarische Nationale Organisation der Zollmakler (NOCA) am 8. November 2024 in Sofia ihr fünfundzwanzigjähriges Bestehen. Zu diesem Anlass organisierte sie eine internationale Praxiskonferenz, die sich mit dem Thema „Zoll der Zukunft“ befasste. Dazu hielten Referenten aus verschiedenen Organisationen wie der bulgarischen Zollbehörde oder dem litauischen Zollpraktikerverband (LCPA) Vorträge zum Thema der Konferenz. An der Veranstaltung nahmen nicht nur Mitglieder des NOCA teil, sondern auch Vertreter der Zollbehörde, der bulgarischen Handelskammer und andere.

Nach der Begrüßung durch den Vorstandsvorsitzenden des NOCA , Prof. Dr. Momchil Antov, wurde das erste Panel der Konferenz mit einem Vortrag von Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang eröffnet. Er führte die Teilnehmer in die geplante Reform des Unionszollkodex (MUCC – Modernisierter Unionszollkodex) ein und erläuterte die Änderungen des vorgeschlagenen Reformpakets und dessen Auswirkungen auf die Rolle der Zollagenten.

Ausgehend von der Aussage der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, dass „es an der Zeit ist, die Zollunion auf die nächste Stufe zu heben“, wies Prof. Wolffgang auf die ganzheitliche Sichtweise der Zollunion hin, die neben dem eigentlichen Binnenmarkt beispielsweise auch den Schutz der finanziellen, sozialen und ökologischen Interessen der Union und ihrer Mitgliedsstaaten umfasst.

Daran anknüpfend stellte er ausgewählte Themen der Reform wie den geplanten EU-Customs-Data-Hub und die EU-Zollbehörde vor und erläuterte diese. In diesem Zusammenhang beleuchtete er auch die künftige Zusammenarbeit zwischen Zollbehörden und Wirtschaft, die in dem neu angestrebten Status eines „Trust and Check Trader“ (TCT) ihren Ausdruck finden soll. Diese Qualifikation soll langfristig den alten AEO-Status ersetzen.

Im letzten Teil seines Vortrags wies Prof. Wolffgang auf geänderte Definitionen im MUCC wie „Zollrecht“, „Einführer“, „Ausführer“, „Zollvertreter“ und andere hin. In diesem Zusammenhang wies er auf das Problem hin, dass der indirekte „Zollvertreter“ zwar die fiskalische Haftung für die Einfuhr kalkulieren und damit abwickeln kann, nicht aber die Haftung für die Einhaltung der nicht-fiskalischen Rechtsvorschriften. Um dieses Problem zu lösen, verwies Prof. Wolffgang auf einen Vorschlag, den Michael Lux bei einem Vortrag in der Ratsarbeitsgruppe Zollunion am 19. September in Brüssel gemacht hatte: Um das finanzielle Risiko auszuschalten, sollte der Zollvertreter die Möglichkeit haben, einen Sonderbeauftragten für nichtfiskalische Verpflichtungen zu benennen. Er schloss seinen Vortrag mit einem Überblick über den geplanten Zeitplan für die Reform, der sich von 2023 bis 2038 erstreckt.

Die anschließenden Präsentationen wurden von Iliana Tsolovska, Direktorin der Direktion „Follow-up-Kontrolle“ der Zollbehörde BG, Enrika Naujoke, Direktorin der Litauischen Vereinigung der Zollpraktiker (LCPA) und Gründerin von CustomsClear, Kolyo Kolev, Direktor der Direktion „ISAD“ der Zollbehörde BG und Georgi Ganev, Exekutivdirektor von IBM Bulgarien, gehalten. Direktion der BG-Zollbehörde, und Georgi Ganev, Exekutivdirektor von IBM Bulgarien. Die Konferenz endete mit einem Gala-Dinner.

Am Freitag, dem 18.10.2024, fand das dritte Seminar des ECCE-Projektes (EUROPEAN COMMON CUSTOMS EVALUATION) in Münster statt. Das Seminar firmierte unter dem Titel „CUSTOMS SANCTION SYSTEM OF THE EU MEMBER STATES“ und beschäftigte sich mit den unterschiedlichen Sanktionssystemen für Zollrechtsverstöße in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Da kein einheitliches harmonisiertes Sanktionensystem auf europäischer Ebene existiert, bot das Seminar die Möglichkeit, die Unterscheide und Gemeinsamkeiten der Sanktionen für Zollrechtsverstöße aus den Perspektiven der einzelnen Mitgliedstaaten zu beleuchten und zu evaluieren. Dabei stand auch die Ausgestaltung und Abgrenzung der Sanktionen als Ordnungswidrigkeiten oder als Strafen zur Debatte. Verschiedene Professoren und Dozenten aus ganz Europa steuerten dazu in verschiedenen Vorträgen ihre Expertise bei. Angesichts der geplanten Zollrechtsreform der Europäischen Kommission, die eine Vereinheitlichung der Sanktionen für Zollrechtsverstöße auf Europäischer Ebene vorsieht, wurde während des Seminars zudem ein Blick in die Zukunft der Zollsanktionen geworfen.

Nach einer Begrüßung der Teilnehmer und einer Einführung in das Thema durch Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, eröffneten Prof. Dr. Santiago Ibanez Marsilla und Prof. Dr. Jorge J. Milla Ibanez von der Universitat de Valencia die Vortragsreihe mit dem Beitrag „Sanctions for customs violations in Spain“. In ihren Vorträgen beleuchteten sie den verfassungsrechtlichen Rahmen für zollrechtliche Sanktionen und Strafen in Spanien und stellten das spanische Sanktionssystem dar. Daran schloss sich die italienische Perspektive unter dem Titel „The recent overhaul of the customs sanctions in Italy“ an, die Prof. Dr. Giangiacomo D’Angelo, Dr. Vincenzo Carbone und Dr. Federico Tarini von der Universita di Bologna vorstellten. Diese gaben den Teilnehmern unter anderem einen Überblick über die neue Reform des Steuersystems in Italien und die damit einhergehenden neuen Regelungen für die Behandlung von Zollrechtsverstößen. Das deutsche System der Ordnungswidrigkeiten und Strafen für Zollrechtsverstöße wurde eingehend von Prof. Dr. Lothar Gellert von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in seinem Vortrag „Sanctions for customs violations in Germany“ behandelt. Schließlich ging Dr. Martijn Schippers, LL.M. von der Erasmus Universiteit Rotterdam auf Zollsanktionen in den Niederlanden ein. In diesem Zusammenhang erläuterte er den Einfluss des UZK und seiner Auslegung durch den Gerichtshof der Europäischen Union auf das nationale Zollrecht der Niederlande und die sich daraus ergebenden legislativen Änderungen.

Nach den Darstellungen der nationalen Besonderheiten im Recht der Zollsanktionen, führten Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang, Benedikt Wemmer und Sophie Fanenstich im zweiten Teil des Seminars die Teilnehmer in die geplante Harmonisierung des Sanktionensystems durch das UZK-Reformpaket ein. In ihrem Beitrag hinterfragten sie unter anderem kritisch, ob die Europäische Union tatsächlich eine Kompetenz für die Regelung von strafrechtlichen Sanktionen auf europäischer Ebene innehat oder nicht ultra vires ihre ihr durch die Europäischen Verträge eingeräumten Befugnisse überschreitet.

Zum Ende des Seminars brachte Diego Modonesi von der Europäischen Kommission seine praktische Perspektive aus der Arbeit für das Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) ein und klärte die Teilnehmer über die neuesten Entwicklungen und Herausforderungen im Kampf gegen Zollbetrug auf, die sich vor allem im Bereich des e-commerce stellen.

Sie können die Aufzeichnung und die Präsentationen ansehen und herunterladen, wenn Sie hier klicken.

Am 8. und 9. Oktober dieses Jahres fand der 14. Thementag Außenwirtschaft in Köln statt. Prof. Wolffgang eröffnete und moderierte die Veranstaltung als Tagungsleiter.

Am 4. Oktober 2024 hat Prof. Wolffgang auf einer Konferenz an der Universität von Insubrien vorgetragen. Die Veranstaltung hat sich mit der geplanten Reform des Zollkodex der Union befasst. Neben anderen Experten aus ganz Europa hat Prof. Wolffgang die Änderungen des geplanten Reformpakets und deren Auswirkungen auf das Zollrecht vorgestellt. Die Konferenz wurde in Como von der Universität Insubrien unter der Schirmherrschaft des International Network of Customs Universities (INCU) ausgerichtet.

Weitere Informationen entnehmen diesem Link.

Auf Einladung der Europäischen Kommission gab Prof. Wolffgang letzte Woche vor der Arbeitsgruppe Zollunion des Europäischen Rates eine Stellungnahme zum Entwurf des neuen Zollkodexes der Union ab. Seinen Vortrag begann er mit der Darstellung eines ganzheitlichen Konzepts der Zollunion, das neben dem eigentlichen Binnenmarkt zum Beispiel auch den Schutz der finanziellen, sozialen und ökologischen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten umfasst. Anschließend stellte er kurz die einzelnen Reforminitiativen verschiedener EU-Akteure für die Jahre 2016 bis 2023 zur Neuordnung des Zollrechts vor, bevor er schließlich zum Reformpaket von 2023 überging. Dazu verglich er die einzelnen Ziele der UZK-Reform – wie die Erhöhung der Transparenz der Lieferketten und damit der Kontrolle – mit den eigentlichen Inhalten des Reformpakets – wie der Einrichtung eines EU Customs Data Hub. Am Ende dieses Vergleichs zog Professor Wolffgang eine positive Bilanz des Reformvorschlags, wies aber darauf hin, dass noch viel Detailarbeit nötig sei. Im Anschluss an die positive Stellungnahme trat er Bedenken der Mitgliedstaaten mit dem Argument entgegen, dass in Zeiten geopolitischer Krisen nur eine starke Europäische Union in der Lage sei, mit China und den USA zu konkurrieren. Eine starke Zollunion ist dafür eine unabdingbare Voraussetzung.

Im Rahmen der „Zollwärts“-Konferenz 2024 in Stuttgart gab Professor Wolffgang – gemeinsam mit Janine Lampprecht (Geschäftsführerin, Grenzlotsen GmbH) – ein Interview zu den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen des Zollrechts und der Zollverwaltung.

Die „Zollwärts“-Tagung und der Kongress ist eine renommierte Veranstaltung im Bereich des Zoll- und Exportkontrollrechts. Sie wird von vielen Fachleuten aus ganz Deutschland besucht, die im Bereich Zoll und Exportkontrolle tätig sind.

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Auf dem 8. Außenwirtschaftsforum der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald Baar Heuberg in Donauschingen hielt Professor Wolffgang einen Vortrag über die geopolitischen Unsicherheiten und zunehmenden rechtlichen Belastungen für Unternehmen im Außenhandel.

Zu Beginn des Vortrags blickte er zurück auf den Untergang der Sowjetunion (UdSSR), die deutsche Wiedervereinigung und die Gründung der Welthandelsorganisation (WTO), um dann den Fokus auf die modernen Herausforderungen für den internationalen Handel zu richten.
In diesem Zusammenhang wies Prof. Wolffgang auf die russische Invasion in der Ukraine, den wachsenden wirtschaftlichen, politischen und technologischen Einfluss Chinas und die starke Wirtschaftskraft und Expansion der BRICS-Staaten hin.
Anschließend gab er einen Überblick über die rechtlichen und politischen Instrumente im Außenwirtschaftsrecht (z.B. Zölle, Sanktionen, Exportkontrollen, Importbeschränkungen). Außerdem informierte er die Teilnehmer des Außenwirtschaftsforums über das jüngste Sanktionspaket der EU. In diesem Zusammenhang wies er auf die wirtschaftliche Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft von China hin. Am Ende der Präsentation stellte Prof. Wolffgang den Zuhörern das US-Inflationsbekämpfungsgesetz (Inflation-Reduction-Act) der Biden-Administration sowie den Green-Deal und die Verteidigungsstrategien der Europäischen Union vor. Abschließend betonte Prof. Wolffgang die wachsende Relevanz und Komplexität des Außenhandelsrechts in Zeiten globaler Umwälzungen.

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Auch in diesem Jahr war das Europäische Forum für Außenwirtschaft (EFA) wieder Gastgeber des Europäischen Zollrechtstages.
„Künstliche Intelligenz im Außenhandel – Möglichkeiten und Grenzen“ war das Motto der diesjährigen „EFA-Konferenz“, die in Mannheim stattfand. Prof. Dr. Wolffgang hat die Veranstaltung in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Beirats des EFA European Forum for External Trade, Excise and Customs mitorganisiert.

Zu den Hauptthemen in diesem Jahr gehörten die möglichen Anwendungen von künstlicher Intelligenz in der Zollverwaltung und im Außenhandel, praktische Erfahrungen mit dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), die Reform des Unionszollkodex und die damit verbundene fortschreitende Digitalisierung des EU-Zollrechts sowie ein Überblick über „grüne Steuern“.

Am Morgen des 13. Juni begrüßte Dr. Lothar Harings, Vorsitzender des Vorstands, die Teilnehmer der diesjährigen EFA-Konferenz.
Nach der Begrüßung hielt Harald Kröger (Vorstandsmitglied, President Automotive Business SiMa Technologies, San Francisco ) den Eröffnungsvortrag, in dem er die neuesten Entwicklungen im Bereich der künstlichen Intelligenz beleuchtete.
Dem Vortrag folgte ein Überblick über die anstehende Reform des Zollkodex der Union durch Philippe Duponteil (Direktor für Digital Delivery, Generaldirektion TAXUD, Europäische Kommission, Brüssel) und Martin Blaesing (Leiter der Abteilung III B 1, Bundesministerium der Finanzen, Berlin).
Anschließend fanden zwei Diskussionsrunden unter der Leitung von Prof. Dr. Sandra Rinnert und Frank Görtz über den Einsatz und die Möglichkeiten von KI in Zollverwaltung und Außenhandel statt.
Zum Abschluss des ersten Tages gaben Prof. Dr. Harald Jatzke (Vorsitzender Richter am Bundesfinanzhof, München), Niko Liebheit (Rechtsanwalt, Becker Büttner Held, Berlin), Jan Makurath (Referatsleiter DIV.A.3, Direktion IV, GZD, Bonn) und Dr. Dirk Jansen (Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Münster) einen Überblick über die neueste Rechtsprechung im Stromsteuerrecht.

Der nächste Konferenztag wurde mit einer kurzen Ansprache von Kurt Van Dender (Acting Head of the Tax Policy and Statistics Division, OECD, Genf) eröffnet. Er sprach über „Grüne Steuern – Überblick und Umweltauswirkungen“.
Im Laufe des Tages moderierten Petra Heermann und Dr. Lothar Harings Diskussionen mit verschiedenen Experten zu den Themen „Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) – Erfahrungen aus der Praxis“ und „Nachhaltigkeit und Menschenrechte: Neue Herausforderungen für Unternehmen für Unternehmen (LkSG, EUDR, Verbot von Zwangsarbeit)“. In diesem Zusammenhang stellte Prof. Wolffgang die neue EU-Verordnung über das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt (KOM (2022) 453 endgültig 2022/0269 (COD)) vor, die sich noch im europäischen Gesetzgebungsverfahren befindet. Schließlich verabschiedete sich Dr. Lothar Harings mit einem Schlusswort von den Teilnehmern.

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Am 28. Mai wurde der 18. Exportkontrolltag in Berlin von Prof. Dr. Wolffgang mit einer Begrüßungsrede eröffnet. Der diesjährige Exportkontrolltag stand unter dem Motto „Vertrauen und Verantwortung“.

In seiner Rede nahm Prof. Wolffgang Bezug auf die zeitgleich stattfindende Verleihung des Preises des Westfälischen Friedens an Emmanuel Macron und erinnerte an die Bedeutung internationaler Verträge zur Vermeidung gewaltsamer Konflikte.
Darüber hinaus erläuterte er die neue Europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie (EDIS) und den Vorschlag der Kommission für ein Europäisches Programm für die Verteidigungsindustrie (EDIP).

Der Präsident des BAFA Thorsten Safarik hielt ebenfalls eine Rede, in der er den engen Dialog zwischen den Exportkontrollbehörden und der Wirtschaft hervorhob.

Es folgte eine Grundsatzrede des Staatssekretärs Sven Giegold vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Wie in den vergangenen Jahren diskutierten Experten aus dem Bereich des Außenwirtschaftsrechts über aktuelle Herausforderungen im Exportkontrollrecht.
In verschiedenen Foren tauschten sich hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Wissenschaft über die neuesten Entwicklungen im Außenhandel aus und boten den Teilnehmern die Möglichkeit, sich über die neuesten Entwicklungen im Exportkontrollrecht zu informieren.
Zu den diesjährigen Schwerpunkten gehörten die Rüstungsexportkontrolle und die russisch-chinesischen Wirtschaftsbeziehungen.
Außerdem erhielten die Teilnehmer Einblicke in die Entwicklung der EU-Dual-Use-Verordnung und hatten die Möglichkeit, an einem Forum teilzunehmen, das sich mit dem Konflikt zwischen wissenschaftlicher Freiheit und Exportkontrollen befasste.
Schließlich war der Exportkontrolltag Organisator eines Panels, das die Umgehung von Sanktionen gegen Russland zum Thema hatte.

Der Exportkontrolltag 2024 wurde gemeinsam vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Zentrum für Außenwirtschaftsrecht (ZAR) e.V. der Universität Münster organisiert.

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Auf den Kölner Tagen Umsatzsteuer und Zoll gab Professor Wolffgang nach der gemeinsamen Eröffnung der Veranstaltung mit Dr. Nathalie Harksen einen Überblick über die Zollrechtsreform.

Neben den neuen Regelungen (MUCC) beleuchtete er auch die neu geplante EU-Zollbehörde und den geplanten „EU-Customs-Data-Hub“.

Professor Rinnert nahm ebenfalls an der Veranstaltung teil und ging in ihrem Vortrag auf weitere aktuelle Themen und Gesetzesänderungen im Bereich des Zoll- und Umsatzsteuerrechts ein.

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Am 13. und 14. Mai fand in Berlin der Deutsche Steuerberaterkongress statt.

In diesem Rahmen hielt Professor Wolffgang einen Workshop über neue Entwicklungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht.

In der ersten Hälfte seines Vortrags erläuterte er, wie Nachhaltigkeitsthemen durch das Zollrecht angegangen werden können. Zu diesem Zweck stellte er die neue EU-Verordnung zur Entwaldung vor. Außerdem beleuchtete er die Regeln und Vorschriften des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, das ab dem 1. Januar 2023 gilt. Anschließend gab er einen Ausblick auf die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen (CSDD), die noch nicht vom EU-Parlament verabschiedet worden ist. Schließlich verwies Professor Wolffgang auf die geplante EU-Zwangsarbeitsverordnung, die derzeit noch zwischen den europäischen Institutionen verhandelt wird und voraussichtlich erst 2026 oder 2027 in Kraft treten wird.

In der zweiten Hälfte des Workshops gab Prof. Wolffgang einen Überblick über die anstehende EU-Zollrechtsreform. Er erläuterte den geplante EU-Customs-Data-Hub und skizzierte die geplante EU-Zollbehörde. Schließlich stellte er den neuen AEO-plus-Status für Unternehmen vor, den die Reform vorsieht.

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Als Mitglied des Ständigen Technischen Ausschusses (PTC) der Weltzollorganisation (WZO) nahm Professor Wolffgang an einer Diskussion zum Thema „Customs engaging traditional and new partners with purpose“ im WZO-Stammsitz in Brüssel teil und stellte sich den Fragen eines internationalen Publikums, das aus Vertretern der 186 WZO-Mitgliedszollverwaltungen, internationalen Organisationen, Wirtschafts- und Privatsektorverbänden, Mitgliedern der WZO Private Sector Consultative Group (PSCG) und Wissenschaftlern bestand. Insbesondere gab Professor Wolffgang einen Ausblick auf den Einsatz neuer Technologien bei der Ausbildung von Zollexperten und wie diese bereits innerhalb des INCU eingesetzt werden.
Darüber hinaus erörterte er Strategien zur Verbesserung der Effektivität von Programmen zum Kapazitätsaufbau für Zollverwaltungen, insbesondere in Entwicklungsländern, und wie akademische Einrichtungen wie das INCU mit den Zollbehörden zusammenarbeiten, um die Nachhaltigkeit der Schulungsmaßnahmen zu gewährleisten.

Am Freitag, den 19. April 2024, veranstaltete die Erasmus School of Law das zweite Seminar des ECCE-Projeks (European Common Customs Evaluation), das dem Thema gewidmet war: ‚Umsatzsteuer bei der Einfuhr und Zollwertermittlung im elektronischen Handel‘.
Auf dem Seminar hielt Professor Wolffgang zusammen mit Dr. Nathalie Harksen und Dr. Benedikt Wemmer einen Vortrag zum Thema „Eintritt eines Steuertatbestands bei der Einfuhr von Sendungen im elektronischen Handel“.

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Der 13. Thementag Außenwirtschaft fand am 17. und 18. Oktober 2023 in Köln statt.
Prof. Hans-Michael Wolffgang moderierte erneut die Veranstaltung und sprach auch über die Zollrechtsreform der Europäischen Union.

Vom 27. bis 30. September 2023 fand die XVI. Weltzollrechtstagung an der Humboldt-Universität in Berlin statt.
Sie wurde von der Internationalen Zollrechtsakademie organisiert.
Da es sich um das erste Treffen seit 2019 aufgrund von Covid handelte, waren über 200 Teilnehmer aus über 30 Ländern aus allen Regionen der Welt anwesend. Das ICTL war einer der Mitorganisatoren der Veranstaltung. Themen des Treffens waren der aktuelle Stand des Welthandels, wie der Umsetzungsstand des TFA, die aktuellen Mega-FTAs und Exportbeschränkungen. Außerdem wurde ein Überblick über die nationale und regionale Gesetzgebung und Änderungen bei der Zollwertermittlung gegeben. Prof. Michael Wolffgang und Prof. Andres Ponce leiteten die Veranstaltung und nahmen an einer Reihe von Podiumsdiskussionen teil.

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Am 18. Oktober fand der 12. Thementag Außenhandel in Köln statt.
Die Themen waren die neuesten Entwicklungen im Außenhandel und die Ursprungsregeln.
Prof. Wolffgang war der Hauptmoderator der Veranstaltung und auch einer der Redner.

Am 23. September 2022 fand das Außenhandels- und Zollseminar des Swiss Shippers‘ Council statt.
Thema waren die Herausforderungen, die sich durch die Veränderungen im Außenhandel ergeben.
Die Themen waren Lieferkettenrecht, Exportkontrollen und Sanktionen sowie die Auswirkungen des russischen Krieges auf die Ukraine.
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Zum 6. Mal konnten sich regionale Unternehmen auf das Außenwirtschaftsforum der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg freuen.
Zum ersten Mal seit 2019 findet der Kongress wieder in Person statt. Auf dem Forum in Donaueschingen wurden nicht nur aktuelle Themen wie der Ukraine-Krieg diskutiert: Auch der Grenzübergang zur Schweiz stand im Mittelpunkt. Die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse soll in Zukunft nicht nur den Übergang zum Drittland Schweiz erleichtern, sondern auch dem Personalmangel entgegenwirken.
Das bedeutet eine enorme Entlastung für die regionalen Unternehmen und vor allem auch für die lokalen Behörden.
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Am Freitag, den 17. Juni, veranstaltete ICTL das dritte ECCE-Seminar.
Das Seminar befasste sich mit dem tatsächlichen Wert von importierten Waren: Tatsächlicher Preis, Zuschläge, Abzüge.
Es war das dritte von vier Seminaren im Rahmen des gemeinsamen Projekts verschiedener europäischer Universitäten.
Von 9 bis 17 Uhr diskutierten die Teilnehmer vor Ort oder per Fernzugriff aktuelle Entwicklungen bei der Berechnung des Zollwerts.

Um mehr über ECC zu erfahren, klicken Sie bitte hier.

Für den Zeitplan des Seminars, klicken Sie bitte hier.

Der 16. Exportkontrolltag fand am 9. und 10. Juni in Berlin statt.

Zwei Tage lang diskutierten Experten aktuelle Trends und Entwicklungen in der Exportkontrolle. Das Thema des 16. ECT lautete „Freiheit ist die Einsicht in die Notwendigkeit“. Die Grundsatzrede wurde von Woodward Price, Gesandter der US-Botschaft in Berlin, gehalten. Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang moderierte mehrere Frage- und Antwortrunden zu Themen wie der aktuellen Exportkontrolle der USA und der Exportkontrolle von China.

Der Exportkontrolltag 2022 wurde gemeinsam vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Zentrum für Außenwirtschaftsrecht (ZAR) e.V. der Westfälischen Wilhems-Universität Münster (WWU) veranstaltet.

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Vom 26. bis 27. Oktober fand der Thementag Außenwirtschaft 2021 statt.
Die Konferenz konzentrierte sich auf die neuen Vorschriften in Bezug auf die Lieferkette, die Einhaltung von Steuervorschriften und den Zoll sowie den elektronischen Zoll.

Am 21. Oktober 2021 fand das Außenhandels- und Zollseminar des Swiss Shippers‘ Council statt.
Thema waren die Herausforderungen, die sich durch die Veränderungen im Außenhandel ergeben sowie Außenhandelsabkommen, Brexit, Digitalisierung und die Zukunft des Schweizer Außenhandels.
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Vom 17. bis 18. Juni 2021 fand der 32. Europäische Zollrechtstag unter der Überschrift „Outlook 2030 – The Future of Customs and Customs Law“ statt.
Die Konferenz fand sowohl digital als auch vor Ort in der Bucerius Law School in Hamburg statt.
Auf der Konferenz ging es um die neuesten Entwicklungen in der Welt des Zolls, sei es die neue Seidenstraße, künstliche Intelligenz und Blockchain und ihre Rolle in Zollprozessen oder die Entwicklung der Zollrechtsprechung.

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Das ICTL ist Partner des ECCE-Projekts geworden.

ECCE ist ein unabhängiges juristisches Forschungsprojekt, das von der Europäischen Kommission, OLAF und der Universität Bologna, Abteilung für Rechtswissenschaften, finanziert wird.
Das Projekt wird in Partnerschaft mit der Erasmus Universiteit Rotterdam, der Universidad de Valencia und dem Joint Research Centre (ISPRA) durchgeführt.
Das Projekt konzentriert sich auf zwei Hauptaspekte: Die erste Aufgabe der Forschung besteht darin, die nationalen Zollkontrollpraktiken zu untersuchen und zu vergleichen. Die Forschung wird über den nationalen rechtlichen Bezugsrahmen der Zollkontrolle (geltendes Recht) hinaus durchgeführt.
Sie zielt darauf ab, zu verstehen und zu erklären, wie Zollkontrollen im Zusammenhang mit der Zollwertermittlung de facto von den nationalen Zollbehörden durchgeführt werden, und die tatsächliche Einstellung der nationalen Zollbehörden zu einer solchen Kontrolle zu untersuchen (Recht in der Praxis).
Das zweite Ziel des Programms ist es, den rechtlichen Status und den Wert des Theseus zu untersuchen, der ein europäisches statistisches Instrument ist, das bei der Bekämpfung von Unterbewertungsbetrug in ganz Europa eingesetzt werden kann.
Der rechtliche Status von Theseus kann bisher nicht als selbstverständlich angesehen werden, da er anhand des Gesetzes und anderer rechtlicher Mittel überprüft werden sollte.
Mit anderen Worten, es ist notwendig, die mögliche legitime Rolle von statistischen Instrumenten bei der Kontrolle der Zollwertermittlung zu untersuchen.

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